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Selbsthilfe

Selbsthilfetipps: So wehren Sie sich gegen Stalking

Ständige Anrufe, Auflauern vor der Arbeitsstelle oder der Wohnung, Nachstellungen, Drohungen, Beleidigungen: Stalking hat viele Gesichter. Stalking ist das vorsätzliche und wiederholte Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen einer Person gegen ihren Willen über einen langen Zeitraum. Das Ziel ist immer ähnlich: Einer stalkenden Person geht es um Macht und Kontrolle. Stalking kann auch mit körperlicher oder sexualisierter Gewalt einhergehen, die Belästigungen können Monate oder gar Jahre andauern. Über 80 Prozent der Stalking-Opfer sind Frauen, 80 Prozent der stalkenden Personen sind Männer. Meist kennen die Opfer ihre stalkende Person, oft handelt es sich um Ex-Partnerinnen oder Ex-Partner, (ehemalige) Freunde, Arbeitskolleginnen oder Arbeitskollegen, eine flüchtige Bekanntschaft oder jemanden aus der Nachbarschaft.

Zu klassischen Stalking-Handlungen gehören zum Beispiel:

  • Auflauern einer Person vor ihrer Wohnung, an ihrem Arbeitsplatz oder an sonstigen Orten
  • Das Verfolgen einer Person, zum Beispiel auf dem Weg zu Freunden oder zur Arbeit
  • Das Zusenden von massenweisen E-Mails, SMS-Nachrichten, Briefen oder Paketen
  • Häufige Telefonanrufe – tagsüber, abends und/oder nachts
  • Das Hinterlassen von immer wieder neuen Nachrichten auf der Mailbox oder dem Anrufbeantworter
  • Das wiederholte Überreichen/Zustellen unerwünschter Geschenke, die zum Beispiel vor der Haustür abgelegt werden
  • Das Bestellen von Waren oder das Abschließen von Verträgen auf den Namen einer anderen Person
  • Falschbeschuldigungen, zum Beispiel gegenüber der Chefin oder dem Chef
  • Drohungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen
  • Belästigung und Nötigung

Stalking belastet und macht krank. Das permanente Nachstellen kann sowohl die Gesundheit als auch den Alltag stark beeinflussen und einschränken und zu einem Gefühl der Ohnmacht führen. Einige Betroffene sehen sich sogar zum Wechsel des Arbeitsplatzes, der privaten Telefonnummer oder der Wohnung gezwungen. Weitere Folgen von Stalking können zum Beispiel sein:

  • Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen
  • Misstrauen und sozialer Rückzug, bis hin zum Zerbrechen von Partnerschaften oder Freundschaften
  • Erhöhte Schreckhaftigkeit
  • Gereiztheit
  • Angstzustände, Panikattacken und Depressionen
  • Albträume und Schlafprobleme
  • Magen-Darm-Probleme und Essstörungen
  • Herz-Kreislaufstörungen
  • Verletzungen (als Folge körperlicher Stalking-Angriffe)
  • Verlust der Lebensfreude bis hin zu Suizidgedanken

Was sollten Sie tun, wenn Sie gestalked werden? Viele Betroffene sind zunächst unsicher, ob es sich um Stalking handelt. Nehmen Sie die Signale ernst und spielen Sie die Dinge nicht herunter. Es zählt auch nicht, was andere dazu sagen: Wenn Sie sich unwohl fühlen, ist das ein schlechtes Zeichen und dann sollten Sie handeln.

  1. Ziehen Sie klare Grenzen. Teilen Sie der Stalkerin oder dem Stalker unmissverständlich mit, dass Sie den Kontakt nicht möchten. Am besten vor Zeugen. Reagieren Sie nicht auf Nachrichten und Anrufe und lassen Sie sich nicht auf Gespräche oder Treffen ein.
  2. Informieren Sie Ihr Umfeld. Sagen Sie Freundinnen und Freunden, Ihrer Familie, Kolleginnen und Kollegen Bescheid, was passiert. Die so geschaffene Öffentlichkeit kann nicht nur Sie schützen, sondern schreckt Stalkerinnen und Stalker oft ab. Holen Sie sich im Zweifel psychologische oder juristische Unterstützung.
  3. Die Möglichkeiten der Technik nutzen. Auch wenn es sich ungerecht anfühlt, das tun zu müssen: Wechslen Sie bei Telefonterror die Telefonnummer oder lassen Sie sich eine Geheimnummer geben.
  4. Seien Sie vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten. Entsorgen Sie alles, was persönliche Daten von Ihnen enthält (Briefumschläge, Kontoauszüge etc.) besonders sorgfältig und nicht im Hausmüll. Und: nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.
  5. Dokumentieren Sie das Stalking. Dokumentieren Sie alle Vorfälle in Tagebuchform  und gehen Sie auch zum Arzt, um sich körperliche oder psychische Folgen des Stalkings attestieren zu lassen.
  6. Gehen Sie zur Polizei. Gehen Sie nach einem Vorfall zur Polizei und lassen Sie das Stalking protokollieren oder erstatten Anzeige. Die Polizei kann dann eine Gefährderansprache machen. Sie spricht persönlich mit der mutmaßlich stalkenden Person und klärt sie über die Folgen ihres Verhaltens auf. Was passiert, wenn er oder sie das Stalking nicht unterlässt? Welche Strafen drohen dann, welche Auswirkungen hat es auf das Opfer? Oft hören die Belästigungen nach einer Gefährderansprache oder Anzeige auf.

Es gibt zudem verschiedene Beratungsangebote für Stalking-Opfer. Hier bekommen Sie Hilfe, wenn Sie nicht wissen, welche Schritte Sie einleiten sollten oder wenn Sie einfach jemanden brauchen, der Ihnen zuhört und Ihre Situation ernst nimmt:

Opfertelefon vom Weißen Ring. Telefonnummer: 116 006.
Beim Opfertelefon des Weißen Rings können Sie sich täglich zwischen 7 und 22 Uhr melden und beraten lassen. Bundesweit, anonym, kostenlos. Der Weiße Ring unterstützt auch bei Annäherungsverboten, der Untersagung von Anrufen oder Textnachrichten, begleitet Opfer zu Gerichts- und Behördenterminen oder hilft bei einer Wohnungssicherung oder Namensänderung.

No-Stalk App Laut Weißem Ring werden nur drei Prozent aller Stalkerinnen und Stalker polizeilich erfasst, in 97 Prozent aller Stalking-Fälle geschieht also nichts. Das liegt vor allem daran, dass die Betroffenen nicht wissen, wie sie die Taten beweisen sollen. Der Weiße Ring hat mit der NO STALK-App jetzt ein Tool geschaffen, das es Stalking-Opfern leichter macht, die Handlungen des Täters mit dem Smartphone zu dokumentieren und Fotos, Videos, WhatsApp- oder Sprachnachrichten beweiskräftig in einer Art Tagebuch zu sichern. Damit kann dann bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Die App enthält auch einen Hilfe-Button, über den ein Notruf bei der Polizei getätigt werden, das Opfertelefon des Weißen Rings kontaktiert oder eine Info-SMS an eine hinterlegte Telefonnummer geschickt werden kann. Die NO STALK-App gibt es kostenlos für iOS und Android.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Telefonnummer: 08000 116 016.
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät von Stalking betroffene Frauen und kann gegebenenfalls an eine Opferschutzorganisation weitervermitteln. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar.

Stalking ist eine Straftat, gegen die sich Opfer zivil- und strafrechtlich wehren können. Beim Amtsgericht (meist ist es das Familiengericht) kann etwa eine einstweilige Anordnung erwirkt werden. Der stalkenden Person kann so gerichtlich die Kontaktaufnahme untersagt und ihr ein Näherungsverbot erteilt werden. Auch die Kontaktaufnahme per Telefon etc. kann über so eine einstweilige Verfügung verboten werden. Verstößt die stalkende Person gegen die Auflagen, macht sie sich strafbar.

Es kann auch Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden, etwa wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung, Drohung, Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung.